Guido Stegmann

Gutachten für Gerichte und andere Behörden

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt bei

Gerichten und Behörden nach dem JVEG

(Justitz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz)

 

 

 

 

 

 

 

 

Privatgutachten

Auch bei Privatgutachten wird in der Regel

in Anlehnung an das JVEG abgerechnet.

In Einzellfall ist es Sinnvoll ein

Kostenangebot einzuholen.

Das Honorar beträgt in der Regel

 65,- € / Stunde zuzüglich

Auslagen und Gebühren.