| Guido Stegmann | |
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Gutachten für Gerichte und andere Behörden Die Abrechnung der Leistungen erfolgt bei Gerichten und Behörden nach dem JVEG (Justitz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz)
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Privatgutachten Auch bei Privatgutachten wird in der Regel in Anlehnung an das JVEG abgerechnet. In Einzellfall ist es Sinnvoll ein Kostenangebot einzuholen. Das Honorar beträgt in der Regel 65,- € / Stunde zuzüglich Auslagen und Gebühren.
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